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Leasingrückläufer

Nach einer im Leasingvertrag vereinbarten Laufzeit entscheidet der Leasingnehmer, ob er das Leasingfahrzeug behalten möchte und den vereinbarten Restbetrag zahlt oder ob er den Wagen an die Leasinggesellschaft zurückgibt. Handelt es sich um letzteres, gilt das Fahrzeug demnach als Leasingrückläufer.  

Pulverbeschichten

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